Ob für einen Umzug ins Ausland oder einen neuen Job bei einem internationalen Arbeitgeber – oft verlangen Ämter, Gerichte und Behörden eine beglaubigte Übersetzung von Dokumenten.
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine rechtsverbindliche Übertragung eines Dokuments, die durch Unterschrift, Stempel und eine Erklärung des Übersetzers versehen wird, die die Richtigkeit und Vollständigkeit bestätigt. Damit diese Form der Übersetzung offiziell gültig ist, müssen bestimmte formale Anforderungen erfüllt sein, darunter auch ein eindeutiger Vermerk, dass es sich um eine beglaubigte Übersetzung handelt.
Nicht jeder Übersetzer ist zur Anfertigung beglaubigter Übersetzungen berechtigt. Die Bezeichnung „Übersetzer“ ist nicht geschützt; jedoch müssen beglaubigte Übersetzungen von qualifizierten Fachleuten erstellt werden. Diese Fachleute erfüllen bestimmte Voraussetzungen, darunter:
Abschluss in Übersetzungswissenschaften oder eine staatliche Prüfung,
Verschwiegenheit und Neutralität,
Beeidigung durch die zuständige Justizbehörde,
gutes polizeiliches Führungszeugnis und
einschlägige Berufserfahrung.
Die Bezeichnungen „beeidigter“, „vereidigter“ oder „ermächtigter“ Übersetzer unterscheiden sich je nach Bundesland und Zuständigkeit der Justizbehörden, sind aber in der Wirkung gleichwertig. In Deutschland werden beglaubigte Übersetzungen unabhängig von der Region anerkannt, wenn sie von einem qualifizierten, vereidigten oder ermächtigten Übersetzer erstellt wurden.
Übersetzer mit dieser Berechtigung haben einen Eid abgelegt, der sie zur präzisen und verantwortungsvollen Anfertigung beglaubigter Übersetzungen verpflichtet. Originale oder Kopien können sie jedoch nicht beglaubigen – dies bleibt Notaren und zuständigen Behörden vorbehalten.
Die Anforderungen an beglaubigte Übersetzungen variieren je nach Land. Typische Dokumente, die oft beglaubigt vorliegen müssen, umfassen:
Urkunden wie Geburts- und Heiratsurkunden,
Zeugnisse, einschließlich Arbeitszeugnisse und Diplome,
Verträge,
Gerichtliche Unterlagen und Gutachten.
Soll eine beglaubigte Übersetzung im Ausland genutzt werden, kann eine Überbeglaubigung erforderlich sein. Gerichte stellen eine Überbeglaubigung als Nachweis aus, dass der Verfasser der offiziellen Urkunde bzw. der Übersetzer in Deutschland offiziell zur Anfertigung beglaubigter Übersetzungen befugt ist. Diese Überbeglaubigung kann als Apostille oder Legalisation erfolgen – je nachdem, ob das betreffende Land das Haager Übereinkommen ratifiziert hat.
Die Kosten für eine beglaubigte Übersetzung variieren je nach Art und Umfang des Dokuments. Faktoren wie Textlänge, Fachthema, Sprachkombination und zusätzlicher Arbeitsaufwand beeinflussen den Preis. Unsere Preisliste kann zu einem Überblick verhelfen.